Notarin Vera Stauf-Reintjes

Handschriftliche Urkunde

Vereinsgründung

Es gibt große Vereine und kleine Vereine. Es gibt Sportvereine, Karnevalsvereine, Fördervereine, Naturschutzvereine und viele andere Vereine mehr. Kaum einer, der nicht Mitglied in einem Verein ist.

Vereine helfen dem Einzelnen, seinen besonderen Interessen nachzugehen, Ziele zu verfolgen oder Ideale zu verwirklichen. Das Recht, Vereine zu bilden, steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes.

Rechtsfähig und zum eingetragenen Verein (e.V.) wird der Verein, wenn er in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen wird. Vereine, die nicht oder noch nicht im Vereinsregister eingetragen sind, bergen für Vorstand und Mitglieder große Haftungsrisiken.